16.08.2030
Einlassbestimmungen
2G mit Zertifikatspflicht
• Auf Grund der aktuellen Covid-Verordnung gilt bei allen Anlässen bis auf weiteres "2G" - eine Covid-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen). Die Zertifikatspflicht gilt für alle Besucher, auch für Besucher unter 16 Jahren.
• Beim Einlass Ist zwingend ein offizielles Covid-Zertifikat mit QR-Code (entweder ausgedruckt oder auf dem Handy in deiner App) vorzuweisen.
• Nebst den Schweizer Zertifikaten, werden natürlich auch Covid Zertifikate der EU akzeptiert.
• Dein Zertifikat wird beim Einlass auf seine Gültigkeit überprüft und mit einem amtlichen Ausweis mit Foto (ID, Pass, Führerausweis) abgeglichen.
• Es gilt nur das offizielle Covid-Zertifikat, andere Bescheinigungen (z.B. Impfausweise, Testbescheinigungen ohne QR-Code, Selbsttests etc.) können vor Ort nicht akzeptiert werden.
• In Deutschland getestete Personen: Wir benötigen zum Scannen das offizielle EU Zertifikat. Ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests kann man ebenfalls in die CovPass-App laden. Scanne dazu den QR-Code auf dem Testzertifikat. Das Testergebnis wird direkt auf deinem Smartphone gespeichert. Anschließend kannst du den QR-Code als Nachweis für den Corona-Test in der CovPass-App aufrufen.
• Schweiz: Bitte informiere dich hier, wie du zu einem Covid-Zertifikat kommst.
• Deutschland: Bitte informiere dich hier, wie du zu einem Covid-Zertifikat kommst.
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