16.08.2030

Einlassbestimmungen

2G mit Zertifikatspflicht

• Auf Grund der aktuellen Covid-Verordnung gilt bei allen Anlässen bis auf weiteres "2G" - eine Covid-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen). Die Zertifikatspflicht gilt für alle Besucher, auch für Besucher unter 16 Jahren.

• Beim Einlass Ist zwingend ein offizielles Covid-Zertifikat mit QR-Code (entweder ausgedruckt oder auf dem Handy in deiner App) vorzuweisen.

• Nebst den Schweizer Zertifikaten, werden natürlich auch Covid Zertifikate der EU akzeptiert.

• Dein Zertifikat wird beim Einlass auf seine Gültigkeit überprüft und mit einem amtlichen Ausweis mit Foto (ID, Pass, Führerausweis) abgeglichen.

• Es gilt nur das offizielle Covid-Zertifikat, andere Bescheinigungen (z.B. Impfausweise, Testbescheinigungen ohne QR-Code, Selbsttests etc.) können vor Ort nicht akzeptiert werden.

• In Deutschland getestete Personen: Wir benötigen zum Scannen das offizielle EU Zertifikat. Ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests kann man ebenfalls in die CovPass-App laden. Scanne dazu den QR-Code auf dem Testzertifikat. Das Testergebnis wird direkt auf deinem Smartphone gespeichert. Anschließend kannst du den QR-Code als Nachweis für den Corona-Test in der CovPass-App aufrufen.

• Schweiz: Bitte informiere dich hier, wie du zu einem Covid-Zertifikat kommst.

• Deutschland: Bitte informiere dich hier, wie du zu einem Covid-Zertifikat kommst.